In den vergangenen Wochen haben verschiedene Verbände und Organisationen der Gay-Community Kritik an der Familieninitiative der CVP Schweiz (beispielsweise in der Aargauer Zeitung vom 25. August 2011 „Homosexuelle warnen vor der CVP-Initiative“) geäussert. Ich halte dazu Folgendes fest:
Die Definition der Ehe in der Verfassung ist aus juristischer Sicht nicht nötig und für die Initiative nicht von Bedeutung. Ich verstehe die damit verbundenen Vorbehalte und Ängste der Community. Dennoch habe ich die Initiative unterzeichnet, weil die Abschaffung der Heiratsstrafe auch den eingetragenen Partnerschaften zugute kommt. Diese bezahlen – gleich wie die Ehepaare – heute massiv mehr Steuern und erhalten im Alter nach der Pensionierung nur 150% der Rente. Nicht eingetragene und im Konkubinat lebende Paare sind heute bevorteilt. Das Bundesgericht hat bereits vor 27 Jahren festgestellt, dass die finanzielle Benachteiligung von Ehepaaren (die eingetragenen Partnerschaften gab es damals noch nicht) gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig ist.
Die Formulierung der Initiative ist tatsächlich etwas ungeschickt. Ich könnte mir vorstellen, dass man in der parlamentarischen Beratung der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen könnte, welcher auf den unnötigen und umstrittenen Passus verzichtet. Das wäre allenfalls ein Lösungsansatz zur Güte. Dafür würde ich mich als gewählter Nationalrat einsetzen.




